Neue Anforderungen an Spediteure in Europa im Jahr 2019

Seit Januar - ein neues Instrument zur Kontrolle der CO2-Emissionen

VECTO (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool) ist ein neues Instrument, das von der Europäischen Kommission zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Lastkraftwagen (Lastkraftwagen, Busse) mit einem Übergewicht von mehr als 3,5 Tonnen entwickelt wurde.

Es werden die Normen für zulässige CO2-Emissionen in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs, seiner Silhouette, den Eigenschaften und des Hubraums sowie der Frontalfläche festgelegt.

Ab dem 1. Januar 2019 wird das Tool für neue Lastwagen bestimmter Fahrzeugklassen gemäß den Zertifizierungsrechtsvorschriften verbindlich vorgeschrieben. Die Daten zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch, die mit VECTO festgestellt worden sind, werden überwacht, an die Kommission gemeldet und für jeden dieser neuen Lkw veröffentlicht.

Ohne die Einhaltung der VECTO-Vorschriften können die Frachtführer keine Bescheinigung für die Arbeit auf dem europäischen Markt erhalten. (Mehr dazu lesen - https://ec.europa.eu/clima/policies/transport/vehicles/vecto)

Ab Juni - neue Fahrtenschreiber

Gemäß dem Anhang 1c der EU-Verordnung 165/2014 müssen die Beförderer ab Juni Tachographen der neuen Generation auf Lastkraftwagen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 3,5 Tonnen einstellen. Diese „intelligenten“ Fahrtenschreiber können gleichzeitig Daten über den Arbeits- und Ruhezustand des Fahrers sowie die Standortbestimmung des Lastwagens über das integrierte drahtlose GNSS-Satellitenkommunikationsmodul aufzeichnen und abbilden.

Dank der verwendeten Technologie der DSRC- Kurzstreckenverbindung haben die Rechtsschutzorgane die Möglichkeit die Fahrerarbeitszeiten in einer Entfernung ohne Unterbrechung der Fahrzeugbewegungen zu kontrollieren. Auch in den neuen Fahrtenschreibern wurden die Sicherheitsfunktion und die Funktion der Speicherung der Fahrerdaten verbessert. Um mit neuen Fahrtenschreibern arbeiten zu können, müssen Unternehmen die Software aktualisieren.

Ab September - Einführung des Euro 6d-Standards

Der neueste Umweltstandard für den Euro 6d-Motor wird ab 1. September eingeführt. Nach dem Vorbild von Volvo Trucks haben die Automobilhersteller vor die neuen und verbesserten Euro 6d-Standard-Lkw-Modelle einzuführen. Die Arbeit der Frachtführer in Europa wird das vorläufig nicht beeinflussen.

Mobilitätspaket-Aktualisierung

Es wird davon ausgegangen, dass die Änderungen einer Reihe von Bestimmungen des Straßenmobilitätspakets, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen für die Durchführung der Kabotage, nach den Wahlen zum Europäischen Parlament (im Mai) und der Ernennung eines neuen Expertenteams angenommen werden.

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Andrei Abragimovich, Direktor von TELS CARGO: „Die Europäische Union stellt ständig neue Anforderungen an und verstärkt die Kontrolle über die kommerziellen Fahrzeuge auf ihren Straßen.

In Bezug auf das „Mobilitätspaket“ werden von den westeuropäischen Frachtführern aktive Anforderungen an die Normen gestellt, nach denen die Fahrer keine Ruhezeiten in den Kabinen von Fahrzeugen verbringen dürfen. Auch in denen, die speziell dafür angepasst sind. Im „alten“ Europa gelten solche Regeln schon in vielen Ländern. Nach der Einführung dieser Einschränkungen im Rahmen des Mobilitätspakets müssen auch die Transportunternehmen aus Osteuropa diese einhalten. Es gibt auch Initiativen zur obligatorischen Rückgabe des Autos nach der Fahrt in das Herkunftsland. Die Mehrheit der EU-Verkehrsminister hat für all diese Anforderungen gestimmt. Glücklicherweise hat sich die Europäische Kommission bislang solcher radikalen Veränderungen enthaltet, aber es scheint eine Frage der Zeit zu sein.

In der Zwischenzeit haben einige EU-Länder zum Schutz ihrer Märkte Gesetze erlassen, die Mindestzahlungen für abkommandierte Arbeitnehmer (die auch für Fahrer gelten) regeln, die in ihrem Hoheitsgebiet arbeiten. Zurzeit gibt es diese Praxis bereits in 14 EU-Ländern. Bei Verstößen gegen diese Gesetze wurden hohe Geldbußen verhängt - beispielsweise in Frankreich betragen diese Beträge 3.000 Euro pro Mitarbeiter.

Die Vorschriften zur Verschärfung der Kontrolle des technischen Zustands von Fahrzeugen und zur Ermöglichung von Straßenkontrollen von kommerziellen Fahrzeugen unabhängig vom Land ihrer Zulassung wurden 2014 in der EU genehmigt, und seit Mai 2018 sind diese Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten obligatorisch. Und diese Kontrollen werden häufiger durchgesetzt. „

Die verwendeten Quellen: AutoTransInfo, Europäische Kommission, Portal „Trucks and Roads“