Für die Fahrt in der Türkei muss man jetzt zahlen, sonst erlaubt man nicht abzureisen

Ab dem 17. Februar wurde in der Türkei die obligatorische Zahlung für die Nutzung von den gebührenpflichtigen Autobahnen und Brücken für die Beförderungsmittel mit der ausländischen Registrierung eingeführt.

Nach Aussage des Ministers für Verkehr, Schifffahrt und Kommunikationen Achmet Arslan, die Freifahrt von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen durch die türkischen Autobahnen „hat erhebliche Schäden an der türkischen Wirtschaft zugefügt“. Nun wird diese Situation korrigiert.

Nach Angaben des Ministeriums werden die Verkehrsteilnehmer mit ausländischen Kennzeichen für die Fahrten durch gebührenpflichtigen Autobahnen und Brücken, unabhängig von der Staatsangehörigkeit zahlen. Die Fahrzeuge, deren Fahrer für die Fahrt durch die gebührenpflichtige Bahnen und Brücken nicht bezahlt haben, können aus dem Land nicht ausfahren, bis sie die entsprechende Strafe nicht bezahlen.

Die Zollbehörden der Türkei haben das Recht bekommen, die Abreise der Beförderungsmittel vom Staatsgebiet zu verboten, wenn ihre Fahrt durch die gebührenpflichtige Autobahnen und Brücken nicht bezahlt ist. Früher hatten die Aufsichtsbehörden der Türkei keine Möglichkeit die administrativen Maßnahmen zu den ausländischen Beförderern in solchen Fällen zu verwenden.

Die Liste der gebührenpflichtigen Autobahnen und Brücken, sowie die Gebührensätze sind auf der Website der Generaldirektion der Autobahnen der Türkei angegeben: http://www.kgm.gov.tr/Sayfalar/KGM/SiteEng/Root/Tolls.aspx

Die Quelle: BAIS (baifby.com)