Der EU-Gerichtshof hat eine Bestimmung des Mobilitätspakets gekippt, wonach Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr alle acht Wochen in ihr Zulassungsland zurückkehren müssen. Andere Einwände Litauens, Bulgariens, Rumäniens, Zyperns, Ungarns, Maltas und Polens wies der Gerichtshof jedoch zurück. Diese Länder hatten mehrere zentrale Bestandteile des Mobilitätspakets angefochten, darunter:
- Verbot wöchentlicher Ruhezeiten in Fahrzeugen: Fahrern ist es untersagt, regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder Ausgleichsruhezeiten in ihren Fahrzeugen einzulegen.
- Die Verpflichtung für Fahrer, alle drei oder vier Wochen zu einer wöchentlichen Ruhezeit an ihren Wohnort zurückzukehren.
- Kabotagevorschriften: viertägige Wartezeit nach Kabotagefahrten - inländische Beförderungsleistungen im Ausland.
- Entsendung von Fahrern: Das Gericht bestätigte die Einstufung von Fahrern als „entsandte Arbeitnehmer“ für grenzüberschreitende Einsätze, was bedeutet, dass sie Anspruch auf die Arbeitsbedingungen des Landes haben, in dem sie arbeiten.
„Dieses Maßnahmenpaket verbietet es den Verkehrsunternehmen nicht, von der Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen und in den Mitgliedstaaten, in denen sie Verkehrsdienstleistungen erbringen wollen, Tochtergesellschaften zu gründen“, erläuterte das Gericht seine Urteile.
Quelle: : trans.info