Litauen hat die Regeln für den Warentransport in Richtung Osten verschärft

Ab dem 3. Juli 2023 wird für bestimmte Waren, die von Litauen aus über die Russische Föderation oder Weißrussland transportiert werden, eine Herstellererklärung erforderlich sein. Die von der Zollbehörde genehmigte Liste enthält Dutzende von Waren, die für militärische Zwecke oder zur Steigerung des industriellen Potenzials Russlands verwendet werden können.

Was muss die Erklärung enthalten?

Den Zollbehörden ist ein vom Hersteller der auszuführenden oder wiederauszuführenden Waren erstelltes Dokument vorzulegen, das Folgendes bestätigt:

  • dass ihm der Verkäufer und der Käufer seiner Waren in dem Drittland bekannt sind und dass das von ihnen getätigte Geschäft keine Zweifel daran aufkommen lässt, dass bei seiner Ausführung keine internationalen Sanktionen angewendet werden dürfen;
  • dass ihm bekannt ist, dass die von ihm hergestellten Waren durch Weißrussland oder Russland in ein Drittland transportiert werden, und dass er sicher ist, dass die Waren während des Transits durch Russland oder Weißrussland nicht weiterverkauft, verarbeitet, gelagert oder umgeladen werden, auch nicht durch Umkuppeln eines Anhängers oder Sattelanhängers mit den Waren (anstelle einer Zugmaschine)
  • dass ihm der Endverwender der von ihm hergestellten Waren und deren Endverwendung in einem Drittland bekannt sind und der Hersteller der Waren sich vergewissert hat, dass die Waren nicht in einer Weise verwendet werden, die mit den Bestimmungen der internationalen Sanktionen unvereinbar ist.

"Wird das oben genannte Dokument den Zollbehörden der Republik Litauen nicht vorgelegt, so werden die Waren nicht aus der Europäischen Union ausgeführt. Darüber hinaus wird sich der litauische Zoll mit den zuständigen Behörden des Landes des Herstellers der Waren in Verbindung setzen, um das vorgelegte Dokument und die darin enthaltenen Informationen zu überprüfen, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Dokuments und der Richtigkeit der darin enthaltenen Informationen bestehen", so der Zoll.