Die Fahrt auf den Russischen Autostraßen ist für ausländische Spediteure teurer geworden

Am 19. April hat der Ministerpräsident Russlands Dmitri Medwedew die Veränderungen in der Verordnung der Regierung über die Gebühr für die Fahrt auf den russischen Autostraßen der Kraftfahrzeuge, die auf den Territorien der ausländischen Staaten registriert sind, unterschrieben.

Die Erläuterung zu diesem Dokument erklärt, dass im Falle der Einführung von ausländischen Staaten der Straßenbenutzungsgebühr von den russischen Spediteuren für die Fahrt nach den Autostraßen dieser Länder, die ähnliche Gebühr für die ausländischen Transportunternehmen im Territorium Russischen Föderation eingeführt werden.
Das Dokument wird davon ausgehen, die Gebührenerhebung an die Transportunternehmen aus Lettland und Litauen zu erweitern, die bis dahin von der Straßenbenutzungsgebühr im Rahmen von bilateralen Abkommen von 1992-93 befreit wurden.

Noch Ende Dezember begann Litauen die Straßenbenutzungsgebühr von russischen Spediteuren - 11 EURO pro Tag bzw. 57 EURO pro Woche zu erheben. Minister für Verkehr und Kommunikation Litauen Rimantas Sinkjawitschus erklärte, dass die Straßengebühr für russische Träger sich als Reaktion auf die Einführung von Russland ab 15. November von der Gebühr für die LKWs-Bundesstraßenfahrt erwies, das hat auch direkt der litauischen Unternehmen betroffen.

Laut der Verordnung, die Gebühr für die Nutzung der russischen Autostraßen zahlen auch die Transportmitteln von Österreich, Belgien, Bulgarien, Ungarn, Deutschland, (seit dem 22. Tag des Aufenthalts auf dem Territorium der Russischen Föderation) Dänemark, Luxemburg, der Niederlande, Polen, Rumänien, der Slowakei, Turkmenistan, Tschechien, der Schweiz und Schweden.

Nach den neuen Regeln haben sich die Kosten für den Aufenthalt von ausländischen Transportunternehmen auf dem Territorium der Russischen Föderation verdoppelt (in Russischen Rubeln):
  • 120 Tausend Rbl. - jährlicher Aufenthalt (vorher - 60 Tsd.);
  • 10 Tausend Rbl. - monatlicher Aufenthalt (vorher - 5 Tsd.);
  • 2,5 Tausend Rbl. - einwöchiger Aufenthalt (vorher - 1,154 Tsd.);
  • 850 Rbl. - pro Tag (vorher - 385 Rbl.)