Das Föderale Zollamt reduziert die Anzahl der Zollabfertigungsstellen

Am 14. April hat der Föderale Zolldienst den Leitern der Zollämter das Schreiben gerichtet mit der Verordnung die Anzahl der Stellen für die Zollabfertigung zu begrenzen.

Im Schreiben ist es die Rede davon, dass die Waren "eingeführten auf das Zollterritorium der Euroasiatischen Wirtschaftsunion mit dem Kraftverkehr und angegebene in der Anlage zum Befehl des Föderalen Zolldienstes vom 20. September 2011 Nr. 1919 "Über den Kompetenzbereich der Zollbehörden, die sich in Moskau und Moskauer Gebieten befinden, nach der Vollziehung der Zolloperationen in Bezug auf bestimmten Kategorien der Waren", verbundenen mit der Vollendung der Prozedur des Zolltransits durch die Zwischenlagerung von den Waren, nur in folgenden Zollstellen abfertigt werden:

  • Krasnozawodsky Zollstelle des Moskauer Regionalzollamtes (10130080)
  • OTO u.TK Nr.2 Wiborgsky Zollstelle des Wiborger Regionalzollamtes (10206082)
  • Schtschelkowski Zollstelle (Zentrum der elektronischen Anmeldung) des Moskauer Regionalzollamtes (10130210)

Am 25.04.2016 sind an das Schreiben die Änderungen vorgenommen – es ist auch der Stabninski Zollstelle des Smolensker Zollamtes (10113100) beigefügt.

Das Amt erklärt seine Handlungen, insbesondere mit dem Umweltschutz. Jetzt sollen die internationale Transportunternehmer die Zollabfertigung auf den Zollstellen ausmachen, in deren Zone sich die lizenzierten Lager der vorübergehenden Aufbewahrung befinden, die die sichereren Bedingungen für die Aufbewahrung der gefährlichen Ladungen gewährleisten.

Quelle: "Die Russische Zeitung"