Case: 30 Tausend Importerzeugnisse während der Beförderung markieren

Die Markierung EAC ist obligatorisch «vor der Einfuhr» anzugeben

EAC.jpgLaut dem Technischen Regelwerk der EAWU unterliegt ein bestimmter Warenbereich der Pflichtzertifizierung und Zollanmeldung, ob die Waren mit Sicherheitsanforderungen bei der Einfuhr in das EAWU-Territorium übereinstimmen. Der gegebene Warenbereich darf erst beim Vorhandensein der Markierung EAC in den zollrechtlich freien Verkehr auf dem Merkt der EAWU-Länder zugelassen werden. Wenn die Erklärung in die Zollbehörde eingereicht wird, wird das Fehlen von Markierung auf den Importwaren als Verwaltungsrechtverletzung klassifiziert und hat die Belegung mit einer Strafe mit der möglichen Warenbeschlagnahme zur Folge.

Die Beschlagnahme ist in der Praxis selten zu treffen, aber die Begleichung der Geldstrafe entbindet den Einführer von der Markierungsverpflichtung mit dem EAC-Zeichen nicht (falls aber die Warenrückgabe dem Lieferanten nicht geplant wird). Der Importeur hat die Markierung der Importware im Zolllager zu organisieren, dabei fallen zusätzliche Verluste an, die Einlagerungskosten, Be- und Entladekosten sind miteingeschlossen. Die Fristen sollen auch im Auge behalten werden. Laut den festgelegten Terminen im Verwaltungsrechtverletzungsverfahren darf die Ware bestenfalls in zwei Monaten genommen werden.

Es sei gesagt, dass mehrere Teilnehmer der Außenwirtschaftstätigkeit und die Vertreter der Rechtsanwaltsgesellschaft die Deutung der angenommenen Bestimmungen des Technischen Regelwerks der EAWU von dem Föderalen Zolldienst der Russischen Föderation für falsch halten und die Stichhaltigkeit der festgesetzten Einfuhrschranke der unmarkierten Güter bestreiten. Aber Oberster Gerichtshof hat den Importabsagebeschluss des Zollamtes, der den Import der Waren ohne die vom Technischen Regelwerk festgelegte Markierung verbietet, unterstützt.

Der Lieferant kann Markierung nicht organisieren

Nicht alle ausländischen Hersteller sind bereit die den Kunden aus den EAWU-Ländern nötige Markierung der Waren zu gewährleisten. Was soll der Importeur in diesem Fall tun?

Es gibt zwei Varianten:

  1. Die Ware auf das EAWU-Territorium einführen und die Markierung vor der Einreichung der Erklärung organisieren. Das Zollamt erlaubt die Warenauszeichnung nur im Zolllager durchzuführen, deshalb ist es notwendig die Ware von der Ausgangszollstelle (Zollzwischenlager) in den Zolllager zu verlagern. Nachdem die Ware markiert worden ist, kann man die Zollanmeldung einreichen und das Gut überlassen. Diese Variante wird nicht als Verwaltungsrechtverletzung klassifiziert, aber dabei tauchen die zusätzlichen erheblichen Ausgaben auf; im Fall einer großen Warenpartie steigen diese Ausgaben besonders hoch.

  2. Die Markierung unterwegs, vor der Ankunft zur Ausgangszollstelle (Zollzwischenlager) organisieren.

Die zweite Variante kann der Logistikanbieter gewährleisten, der über alle entsprechenden technischen und organisatorischen Möglichkeiten verfügt.

Полик.jpgVitaly Polik, stellvertretender Leiter des Departements für Sammelgut der Unternehmensgruppe TELS:

„Markierungsdienstleistung ist für unseren Spezialisten schon zur „Standartaufgabe“ geworden und wird im Rahmen der komplexen Bedienung des Kunden realisiert. Die Importunternehmen treffen manchmal aus eigenem Antrieb die Entscheidung die Urform der Produktion zu verändern und die Arbeiten mit dem Gut dem Logiskitanbieter zu beauftragen: umpacken, das Angebot in der Verpackung ändern, die Verpackung mit jeglichem zusätzlichen Erzeugnis ergänzen u.a. Nicht selten hat man die Markierung von zehntausend Wareneinheiten zu erfüllen“.

Unten wird eine der gleichen Aufgaben der Organisierung der Behandlung von einer großen Güterpartie während derer Beförderung aus der Erfahrung der Unternehmensgruppe TELS dargelegt.

TELS leistet komplexe internationale Beförderungsdienste. TELS – ist eine internationale Unternehmensgruppe mit europäischen Normen der Dienstleistungsqualität, die mit den Zertifikaten ISO 9001:2015, SQAS nachgewiesen sind. Unser besonderes Kennzeichen ist Flexibilität und Fertigkeit komplizierte Aufträge der Kunden zu lösen. TELS umfasst heute: 17 Jahre der Erfahrung auf dem internationalen Markt der Transportdienstleistungen; 11 Büros in Großbritannien, Deutschland, Polen, Tschechien, Belarus, Russland und in der Ukraine; mehr als 800 Fachleute sind fest angestellt; Gesamtfuhrpark der Partnerunternehmen von TELS erfasst etwa 120 000 Einheiten; direkte Verträge mit den größten Seelinien, Bahnbetreibern und Luftverkehrsgesellschaften; eigenes Zentrum der korporativen Lehre; 240 Lastwagen und eigener Transportbetrieb; Verantwortungsversicherung vor den Kunden für 2 500 000 Euro.

Gutbeförderung mit der Behandlung auf dem Weg

Es wurde die Beförderung einer großen Partie von Befeuerungsanlagen und Wirtschaftserzeugnisse für einen der Auftraggeber der Unternehmensgruppe TELS durchgeführt.

Die Anforderungen an die Realisierung der Aufgabe:

  • vor der Einfuhr in das Territorium Russlands sollte die Markierung EAC auf alle Erzeugnisse aufgetragen werden und in die Verpackung sollten Bedienungsanweisungen auf Russisch hineingelegt werden;

  • Erzeugnisstückzahl für die Behandlung betrug 29600 Stücke (!);

  • Dabei sollte die Beförderungsfrist bedeutsam nicht verlängert werden.

Die damals im Unternehmen geltenden Schemas und Praxis der Arbeit mit den Gütern konnten eine schnelle Markierung dieser großen Zahl der Erzeugnisse nicht gewährleisten. Ein neuer Lieferplan sollte erarbeitet werden. Es wurde eine Reihe der Lösungen von den Spezialisten von TELS erarbeitet, die die Erfüllung aller Bedingungen gewährleisten sollten. Dann folgte die Umsetzung dieser Lösungen in die Praxis.

Schritt 1. Vorbereitung der Druckerzeugnisse

Zum Zeitpunkt der Erhaltung des Beförderungsauftrags hatte der Kunde keine ausreichende Anzahl der Aufkleber und Anweisungen.

Um den Herstellungsprozess der Druckerzeugnisse zu beschleunigen und diese Produktion rechtzeitig nach dem Konsolidationslager zu liefern, fragten die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe TELS bei dem Auftraggeber nach den Layouts an und organisierten die Bedruckung der Aufkleber und Anweisungen mit eigenen Kräften in der Druckerei. Bei der Ankunft des Gutes im Konsolidationslager (2 Tage nach der Auftragseinreichung) wurden die nötigen Druckerzeugnisse schon vorbereitet.

Schritt 2. Fertigstellung und Beförderung des Gutes

Es sollten 29600 Erzeugnisse in der Einzelverpackung fertiggestellt werden. Dafür sollte man schnell und akkurat mit der Produktion umgehen, damit verkaufsfähiger Zustand unversehrt blieb:

  1. Stretchfolie von den Paletten entfernen

  2. Kästen mit den Erzeugnissen öffnen

  3. Jede Einzelverpackung enthüllen

  4. Erzeugnis ausziehen und die Markierung EAC auftragen

  5. Erzeugnis zusammen mit der Bedienungsanweisung auf Russisch in die Verpackung hineinlegen

  6. Alles verpacken und die Palette mit den Kästen zum vorherigen Aussehen bringen

Zur Lösung dieser Aufgabe wurde die Einsatzgruppe gebildet, die während 48 Stunden die Güter in dem Konsolidationslager zum Abtransport nach Russland vorbereitete. Das Gut wurde nach der Bestimmungszollstelle fristgemäß geliefert.

Ergebnis

Der Kunde erhielt das Gut rechtzeitig und erfüllte alle Verpflichtungen gegenüber seinen Geschäftspartnern.

Während der Erfüllung der gegebenen Aufgabe wurde ein neuer Bearbeitungsvorgang großer Güterpartien von den Mitarbeitern der Unternehmensgruppe TELS ausgearbeitet und praktisch angewandt. Das ist ein der gefragtesten zusätzlichen Kundendienste heutzutage (neben der Zollabfertigung und der Logistikexpertise).

Laut eigener Statistik der Unternehmensgruppe TELS werden unter den markierungsbedürftigen Gütern folgende gemeint:

  • Lebensmittel;

  • Haushaltsgeräte;

  • Kabel, Leitungen, Leitungsschnüre, Verlängerungskabel;

  • Leichtindustrieproduktion (Textilien, Kleidung, Schuhe, Haustextilien, Leder- und Rauchwaren);

  • Parfüm-Kosmetikprodukte;

  • Spielzeuge.

Markierungsanforderungen der Güter in den EAWU-Ländern

Laut dem Technischen Regelwerk von EAWU soll die ganze Markierung vor der Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aufgetragen werden, d.h. die Importwaren sollen vor der Einfuhr in das EAWU-Territorium markiert werden. Die Markierung soll auf Russisch oder in der Staatssprache eines der EAWU-Länder verfasst werden, wo die Importwaren den Verbrauchern verkauft werden.

Die Markierung soll lesbar, übersichtlich und identifikationsfähig sein. Die Markierung kann auf:

  • das Erzeugnis;

  • den Aufkleber oder das Warenschildchen, die ans Erzeugnis festgemacht werden;

  • die Verpackung;

  • die Verpackung einer Gruppe der Erzeugnisse oder die Packungsbeilage aufgetragen werden.

Die Markierung der Lebensmittel soll folgende Information enthalten:

  • Produktbenennung und seine Art, Sorte, Marke;

  • Staatsbenennung, Hersteller und seine Adresse;

  • Nettogewicht oder Produktumfang;

  • Zutaten – Benennungen der Hauptinhaltsstoffe, die den Bestandteil bilden, Nahrungsmittelzusatzstoffe sind einbegriffen;

  • Nährwert (Kaloriengehalt, Eiweiß-, Fett- und Kohlenhydratmenge, sowie Vitaminmenge); 

  • Lagerungsbedienungen;

  • Haltbarkeitsfrist, Herstellungsdatum;

  • Zubereitungsart (für Halbfabrikate und Produkte, die für Kindernahrung geeignet sind);

  • Anwendungsempfehlungen (für Nahrungsergänzungsmittel);

  • Kennzeichnung des normativ-technischen Dokumentes, auf dessen Grundlage das Erzeugnis hergestellt wurde; Information von Konformitätsbeurkundung.

Die Markierung der Nichtlebensmittelwaren soll folgendes enthalten:

  • Erzeugnisbenennung;

  • Staatsbenennung, Hersteller und seine Adresse;

  • Zweckbestimmung (Anwendungsbereich);

  • Haupteigenschaften und Charakteristiken;

  • Gebrauchsanweisungen und Bedingungen der effektiven und gefahrlosen Anwendung;

  • Kennzeichnung des normativ-technischen Dokumentes, auf dessen Grundlage das Erzeugnis hergestellt wurde;

  • Information von Konformitätsbeurkundung.

Dabei ist folgendes wichtig: Laut der Bestimmung der Zollunionskommission №711 haben die Hersteller und Importeure (Lieferanten) das Recht die Produktion nur dann mit dem Zeichen EAC zu markieren, wenn die Produktion alle vom technischen Regelwerk der EAWU bestimmten Konformitätsbestimmungsverfahren durchging.

Von Unternehmensgruppe TELS vorbereitet

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