Am 1. Oktober 2013 treten Ökosteuern in Frankreich in Kraft

Die Ökosteuer wird von Verkehrsmitteln erhoben, die sich durch das französische nationale und internationale gebührenpflichtige Verkehrsnetz (15000 km) bewegen. Die Gebühr wird von allen in Frankreich oder im Ausland registrierten Verkehrsmitteln erhoben, wenn das vorgeschriebene zulässige Gesamtgewicht des Verkehrsmittels (gezogene Einheit des kombinierten Verkehrsmittels) 3,5 Tonnen überschreitet.   

Der Steuerbetrag hängt von der Wegstrecke mit dem Verrechnungssatz per 1 km ab. Die Rate wird je nach dem Typ eines Kraftfahrzeuges (aufgrund des Gesamtgewichtes und Anzahl der Achsen) bestimmt und variiert sich je nach dem Schadstoffgehalt in Fahrzeugabgasen, geografischer Zone und Niveau der Straßenverkehrsstaus.

Die Preisskala, die aktuelle Tarife per 1 km bestimmt, wird jährlich in Übereinstimmung mit dem Erlass des Ministeriums erneuert. 

Tarife für 2013:

  • 8 Euro Cent/km Fahrzeuge der Klasse 1 (2 Achsen und mit dem Gewicht weniger als 12 Tonnen)
  • 10 Euro Cent/km für Fahrzeuge der Klasse 2 (2 Achsen und mit dem Gewicht 12 Tonnen und mehr, 3 Achsen)
  • 14 Euro Cent/km für Fahrzeuge der Klasse 3 (4 Achsen und mehr)

Tarife für 2014:

  • ñ  8,8 Euro  Cent/km für Fahrzeuge der Klasse 1 (2 Achsen und mit dem Gewicht weniger als 12 Tonnen)
  • 11,1 Euro Cent/km für Fahrzeuge der Klasse 2 (2 Achsen und mit dem Gewicht 12 Tonnen und mehr, 3 Achsen)
  • 15,4 Euro Cent/km für Fahrzeuge der Klasse 3 (4 Achsen und mehr).

Die Gebühr wird über das elektronische Gerät, das im Fahrzeug installiert ist, erhoben. 

Alle französischen und ausländischen Fahrzeuge, die sich durch das gebührenpflichtige Verkehrsnetz bewegen, sollen mit dem notwendigen elektronischen Gerät ausgerüstet sein, damit automatische Datenaufzeichnung für Berechnung der Ökosteur erfolgt.

Um neue gesetzliche Anforderungen zu beachten und Onboard-Geräte zu erhalten hat der Zahlungspflichtiger Fahrzeugspezifikationen anzumelden. Nach der Anmeldung kann der Zahler ein Onboard-Gerät für sein Fahrzeug bekommen. Die Garantiesumme für das Gerät beträgt 100 Euro (der Betrag ist rückzahlbar, falls das Gerät zurückgegeben wird).

Im Falle der  Steuerhinterziehung ist der Zahlungspflichtiger gepflichtet nur den Betrag zu zahlen, wenn das seine erste Rechtsverletzung ist; wiederholter Verstoß führt zur doppelten Zahlung und Strafe in Höhe von 750 Euro.